SCHUL-ABC
Krankheit
Im Falle einer Krankheit sollte die Schule möglichst direkt (telefonisch) benachrichtigt werden. Bei längerfristigen Erkrankungen oder bei besonders gelagerten Problemfällen kann auf Anforderung der Schule auch eine ärztliche Bescheinigung notwendig werden. Ansteckende Krankheiten (z.B. Scharlach, Keuchhusten, Masern, Verlausung) sind unbedingt der Schule zu melden. Nur so kann eine Weiterverbreitung vermieden werden. Unterrichtsinhalte sind nachzuholen. Die Eltern sind dabei für die Beschaffung des Materials und der Hausaufgaben zuständig. Eine längerfristige Befreiung vom Sport oder Schwimmunterricht muss ärztlich begründet werden.