SCHUL-ABC

Noten

An unserem Grunschulverbund bekommen die Schülerinnen und Schüler ab der 3. Jahrgangsstufen Noten. Benotet werden unter anderem die schriftlichen Arbeiten und die mündliche Mitarbeit. Aus beiden Komponenten setzt sich dann die Note auf dem Zeugnis zusammen.

 

Rechtliche Vorgaben zur Leistungsbewertung

1. Schulgesetz § 48

• Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schü-lerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein. • Die Leistungen werden durch Noten bewertet.

• Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

• Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich “Schriftliche Arbeiten” und im Beurteilungs-bereich “Sonstige Leistungen im Unterricht” erbrachten Leistungen. Bei der Bewertung werden folgende Notenstufen zu Grunde gelegt:

sehr gut (1): ... wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.

gut (2): ... wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

befriedigend (3): ... wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.

ausreichend (4): ... wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.

mangelhaft(5): ... wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in abseh-barer Zeit behoben werden.

ungenügend: ... wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grund-kenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Siehe auch: Zeugnisse