SCHUL-ABC

UK NRW

Durch die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen sind alle Personenschäden unserer Schülerinnen und Schüler, die während der Schulzeit und auf dem Schulweg entstehen, versichert. Hierfür muss ein Arzt oder die Ambulanz aufgesucht werden. Die Schule muss unbedingt über den Arztbesuch und die Verletzung informiert werden und eine Unfallmeldung schreiben. Für Sachschäden und Diebstahl (beispielsweise an Fahrrädern) besteht in der Regel kein Versicherungsschutz durch die Schule.