05.06.20
Liebe Eltern,
ich freue mich sehr, Ihnen auf diesem Wege mitteilen zu können, dass ab Montag, den 15. Juni 2020 in den Grundschulen ohne eine Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband unterrichtet werden darf. Wir kehren zu einem Regelbetrieb mit normaler Stundentafel zurück. Wie der genaue Stundenplan Ihres Kindes aussieht, teile ich Ihnen in der nächsten Woche mit. Die individuelle Abstandswahrung (1,50 m) entfällt, da auf eine Trennung und Durchmischung der Lerngruppen verzichtet wird und die Kinder fest in ihrer Klassengruppe bleiben.
Für die Wege im Schulgebäude, auf Pausenhöfen und im Sanitärbereich gilt weiterhin das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
Wie bisher sollen Dritte, also auch Eltern, das Schulgelände möglichst nicht betreten.
Da wir wieder ein tägliches Unterrichtsangebot machen können, endet die Notbetreuung mit Ablauf des 12. Juni 2020.
Unter Beachtung des Hygienekonzepts der Schule und der vorhandenen Kapazitäten wird auch der OGS-Betrieb wieder aufgenommen. In welchem Umfang dieses stattfinden kann, muss allerdings noch geprüft werden.
Dasselbe gilt für die in den Sommerferien vorgesehenen OGS-Angebote.
Auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie sind alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen.
Sie müssen darauf achten, dass Ihr Kind vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweist.
Sofern Schülerinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben oder mit Angehörigen mit entsprechenden Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft leben, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020. Sie entscheiden, ob für Ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte - die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird angeraten. In diesem Fall benachrichtigen Sie uns unverzüglich und teilen uns schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch die Teilnahme am Präsenzunterricht bei Ihrem Kind möglich ist.
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, wenn ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.
Hiermit möchte ich Ihnen vor dem Wochenende die neuesten Informationen mitteilen. Viele Dinge müssen sicher noch genauer durchdacht und geplant werden. Deshalb bitte ich um Geduld bis zur nächsten Woche.
Sie können sich darauf verlassen, dass Sie von mir rechtzeitig informiert werden.
Herzliche Grüße
gez.
Tanja Kienapfel
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05.06.20
Liebe Eltern,
ich freue mich sehr, Ihnen auf diesem Wege mitteilen zu können, dass ab Montag, den 15. Juni 2020 in den Grundschulen ohne eine Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband unterrichtet werden darf. Wir kehren zu einem Regelbetrieb mit normaler Stundentafel zurück. Wie der genaue Stundenplan Ihres Kindes aussieht, teile ich Ihnen in der nächsten Woche mit. Die individuelle Abstandswahrung (1,50 m) entfällt, da auf eine Trennung und Durchmischung der Lerngruppen verzichtet wird und die Kinder fest in ihrer Klassengruppe bleiben.
Für die Wege im Schulgebäude, auf Pausenhöfen und im Sanitärbereich gilt weiterhin das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
Wie bisher sollen Dritte, also auch Eltern, das Schulgelände möglichst nicht betreten.
Da wir wieder ein tägliches Unterrichtsangebot machen können, endet die Notbetreuung mit Ablauf des 12. Juni 2020.
Unter Beachtung des Hygienekonzepts der Schule und der vorhandenen Kapazitäten wird auch der OGS-Betrieb wieder aufgenommen. In welchem Umfang dieses stattfinden kann, muss allerdings noch geprüft werden.
Dasselbe gilt für die in den Sommerferien vorgesehenen OGS-Angebote.
Auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie sind alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen.
Sie müssen darauf achten, dass Ihr vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweist.
Sofern Schülerinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben oder mit Angehörigen mit entsprechenden Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft leben, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020. Sie entscheiden, ob für Ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte - die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird angeraten. In diesem Fall benachrichtigen Sie uns unverzüglich und teilen uns schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch die Teilnahme am Präsenzunterricht bei Ihrem Kind möglich ist.
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, wenn ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.
Hiermit möchte ich Ihnen vor dem Wochenende die neuesten Informationen mitteilen. Viele Dinge müssen sicher noch genauer durchdacht und geplant werden. Deshalb bitte ich um Geduld bis zur nächsten Woche.
Sie können sich darauf verlassen, dass Sie von mir rechtzeitig informiert werden.
Herzliche Grüße
gez.
Tanja Kienapfel
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05.06.20
Liebe Eltern,
ich freue mich sehr, Ihnen auf diesem Wege mitteilen zu können, dass ab Montag, den 15. Juni 2020 in den Grundschulen ohne eine Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband unterrichtet werden darf. Wir kehren zu einem Regelbetrieb mit normaler Stundentafel zurück. Wie der genaue Stundenplan Ihres Kindes aussieht, teile ich Ihnen in der nächsten Woche mit. Die individuelle Abstandswahrung (1,50 m) entfällt, da auf eine Trennung und Durchmischung der Lerngruppen verzichtet wird und die Kinder fest in ihrer Klassengruppe bleiben.
Für die Wege im Schulgebäude, auf Pausenhöfen und im Sanitärbereich gilt weiterhin das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
Wie bisher sollen Dritte, also auch Eltern, das Schulgelände möglichst nicht betreten.
Da wir wieder ein tägliches Unterrichtsangebot machen können, endet die Notbetreuung mit Ablauf des 12. Juni 2020.
Unter Beachtung des Hygienekonzepts der Schule und der vorhandenen Kapazitäten wird auch der OGS-Betrieb wieder aufgenommen. In welchem Umfang dieses stattfinden kann, muss allerdings noch geprüft werden.
Dasselbe gilt für die in den Sommerferien vorgesehenen OGS-Angebote.
Auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie sind alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen.
Sie müssen darauf achten, dass Ihr vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweist.
Sofern Schülerinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben oder mit Angehörigen mit entsprechenden Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft leben, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020. Sie entscheiden, ob für Ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte - die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird angeraten. In diesem Fall benachrichtigen Sie uns unverzüglich und teilen uns schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch die Teilnahme am Präsenzunterricht bei Ihrem Kind möglich ist.
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, wenn ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.
Hiermit möchte ich Ihnen vor dem Wochenende die neuesten Informationen mitteilen. Viele Dinge müssen sicher noch genauer durchdacht und geplant werden. Deshalb bitte ich um Geduld bis zur nächsten Woche.
Sie können sich darauf verlassen, dass Sie von mir rechtzeitig informiert werden.
Herzliche Grüße
gez.
Tanja Kienapfel