Liebe Eltern,
als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten ab Montag, den 14. Dezember 2020 für die Schulen in NRW folgende Regelungen:
In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten dem Klassenlehrer gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Diese kann auch per Mail erfolgen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
Kinder, die vom Präsenzunterricht befreit werden, bekommen Aufgaben für das Distanzlernen. Es besteht eine Schulpflicht, so dass diese Aufgaben von zu Hause bearbeitet werden müssen.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. Wenn Sie eine Notbetreuung am 7. und/oder 8. Januar wünschen, mailen Sie dieses dem Klassenlehrer unter der genauen Angabe der Betreuungszeiten.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Tanja Kienapfel