Corona-Änderungen im Kreis Minden-Lübbecke

Liebe Eltern,

 

der Kreis Minden-Lübbecke hat in einer Allgemeinverfügung ab sofort weitere Maßnahmen des Infektionsschutzes zunächst gültig bis zum 23.12.2020 angeordnet.

 

Sie können diese auf der Internetseite des Kreises nachlesen.

 

Die wichtigsten Bestimmungen für die Schule fasse ich hier für Sie zusammen:

 

Der Sport- und Schwimmunterricht wird ab sofort für den genannten Zeitraum ausgesetzt. Die Kinder werden in diesen Stunden mit alternativen Inhalten unterrichtet.

 

Es herrscht auch in der Grundschule während des gesamten Unterrichts Maskenpflicht. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine oder zwei Wechselmasken mit.

 

Auf dem gesamten Schulgelände, im Schulgebäude, während des Unterrichts sowie in den OGS Gruppen werden die Masken durchgängig von allen Kindern, Lehrkräften sowie von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen getragen.

 

Auch in der OGS herrscht damit nun durchgängig Maskenpflicht für Kinder und Betreuer.

 

Zusätzlich zu der auf dem Schulgelände geltenden Maskenpflicht gilt nun die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im gesamten Schulumfeld: Auf Parkplätzen, Zuwegen, an Bushaltestellen.

 

Die übrigen Bestimmungen gelten weiterhin. Bitte besprechen Sie die Änderungen mit Ihren Kindern.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

T. Kienapfel

Schulleiterin